Stellungnahme der Suchthilfe
04 Nov

Am 4. November 2020 findet ein bundesweiter Aktionstag mit dem Motto „SUCHTBERATUNG: KOMMUNAL WERTVOLL!“ unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Daniela Ludwig statt. Die finanzielle Notlage der Suchtberatungsstellen soll sichtbar gemacht werden. Die Landesstelle für Suchtfragen schließt sich diesem Aufruf an. Die rund 100 Suchtberatungsstellen im Land sind teilweise prekär finanziert und die Zukunft ist ungewiss. Dabei ist längst bekannt, dass Suchtberatung wirkt – auch in finanzieller Hinsicht. Einem Euro Invest der öffentlichen Hand in die Suchtberatung stehen 28 Euro an vermiedenen öffentlichen Kosten gegenüber.
Seit der Corona Pandemie wissen wir, Sucht- und Drogenberatung ist systemrelevant und trägt nachweislich dazu bei, Chronifizierungen und Folgekosten von Abhängigkeitserkrankungen zu verringern. Um diese Aufgaben erfolgreich zu bewältigen, brauchen Suchtberatungsstellen eine stabile, kostendeckende und verlässliche Finanzierung.
Die ambulante Suchthilfe mit ihren Arbeitsfeldern wie Beratung für Betroffene und deren Angehörige, Arbeit mit Kindern suchtkranker Eltern, psychosoziale Begleitung bei Substitution, ambulante Suchtrehabilitation, Vermittlung in Entgiftung und stationäre Suchtrehabilitation, Kontaktläden, Streetwork und ambulant betreutes Wohnen, steht nicht nur in Krisenzeiten parat, sondern sorgt auch dauerhalft für berufliche und soziale Teilhabe. Dazu passt es nicht, dass die „kommunalen Freiwilligkeitsleistungen“ mancherorts auf dem Prüfstand stehen. Die Vorsitzende der Landesstelle für Suchtfragen Elke Wallenwein fordert die Kommunen auf: „Schauen Sie bitte genau hin. Dann werden Sie zweifelsfrei feststellen, dass die sozialen Leistungen der Suchthilfe quasi ein Sparschwein für die Kommunen sind. Denn jeder investierte Euro vermeidet die Ausgabe von 28 Euro im Sozialbereich.“ Wenn notwendige Anpassungen an die tatsächlichen Kosten ausbleiben oder Kommunen gar mit Kürzungen liebäugeln, kann dies in einzelnen Fällen zu Schließungen führen mit gravierenden Auswirkungen für die betroffenen Menschen und die Versorgung in den Kommunen. „Die ambulante Suchthilfe muss einen festen Platz haben in der kommunalen Daseinsvorsorge“, resümiert Wallenwein.