22 Aug

Selbstverständnis der Landesstelle für Suchtfragen

Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann irreversible Schäden beim ungeborenen Kind verursachen. Jährlich werden mindestens 10.000 Kinder geboren, bei denen eine Behinderung oder Beeinträchtigung durch FASD (Fetale Alkoholspektrumstörung) vorliegt. Die Dunkelziffer wird weitaus größer vermutet. Behinderungen durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft können zu 100 Prozent vermieden werden.

Die Landesstelle für Suchtfragen hat mit dem Einberufen eines Runden Tisches FASD alle Verantwortlichen auf Landesebene an einen Tisch geholt. Vertreten waren die Systeme Jugendhilfe, Kinder- und Jugend Medizin, Sozialpädiatrie, Suchthilfe, FASD Selbsthilfe, Beratungseinrichtungen sowie Schule (ZSL). Es sollte zunächst eine realistische Situationsbeschreibung für Baden-Württemberg dargelegt werden. In der weiteren Kooperation sollen Strategien, Programme und Netzwerke vorgeschlagen werden, die zu einer Verbesserung in Prävention und Versorgung beitragen.

Die Landesstelle für Suchtfragen sieht in den von Ihr vertretenen Bereichen der Suchthilfe und Suchtprävention ein hohes Potential zur Individualprävention sowie zur universellen und selektiven Prävention von FASD. Das Selbstverständnis und der darin liegende Auftrag soll dazu beitragen, dass die Problematik von FASD systematisch in Beratung, Behandlung, Prävention, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit einbezogen wird.

Das Thema „Kein Alkohol in der Schwangerschaft“ soll sowohl in den Beratungs- und Behandlungsprozessen als auch in den Präventionsprogrammen offensiv und systematisch in die Alltagsarbeit und die Grundstruktur aufgenommen werden. Im Einzelnen bedeutet dies:

Fortbildung: Kompetenzaufbau hinsichtlich FASD in der Suchthilfe und Prävention; Sensibilisierung der Fachkräfte durch interne und verbandsüber-greifende Schulungsmaßnahmen; Die Potentiale des Lerncampus Suchtprävention sollen einbezogen werden.

Beratung: Konsumverhalten in Schwangerschaft proaktiv in Beratungsprozessen thematisieren; Schulungen zur kompetenten Ansprache; Informationsvermittlung zu Diagnostik und Versorgung.

Behandlung: Entwicklung von Kriterien, wann in Sucht Reha eine Abklärung auf FASD erfolgen sollte. Empfehlungen oder Diagnostik sollten im Abschlussbericht Erwähnung finden.

Prävention: Konsum in der Schwangerschaft soll substanzübergreifend in allen Programmen und Aktionen der Suchtprävention aufgenommen werden.

Multiplikator:innen: In Schulungen und Kooperationen mit Schule und Jugendhilfe soll regelhaft das Thema „Kein Alkohol in der Schwangerschaft“ vermittelt werden.

Selbsthilfe: Die Suchthilfe kooperiert regelhaft mit den Selbsthilfegruppen ihres Verbandes. Das Thema „Substanzkonsum in der Schwangerschaft“ soll hier regelhaft eingebracht werden.

Informationsmaterial: Vorhandenes Informationsmaterial (z.B. BZgA, FAS Deutschland) soll regelhaft in Prävention, Beratung und Kooperationsgesprächen eingesetzt werden. Zielgruppenspezifisches Material soll ggf. neu erstellt werden.

Vernetzung: Jeder Suchthilfeeinrichtung liegt die Information vor, wo Diagnostik für FASD für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrem Landkreis oder darüber hinaus durchgeführt werden kann. Das Thema FASD wird insbesondere in die Kommunalen Netzwerke für Suchthilfe und Suchtprävention eingespeist.

Verbände: Verbände fördern die Qualifizierung zur FASD Fachkraft. FASD Fachkräfte sind den verbandszugehörigen Fachstellen und Klinken bekannt.

LSS: Die LSS übernimmt regelhaft die Öffentlichkeitsarbeit zu FASD, mindestens einmal jährlich zum 9.9. – Die Strategieentwicklung auf Landes-ebene zur Verbesserung der Prävention, insbesondere Verhältnisprävention, und Versorgung wird von der LSS verbindlich moderiert.

Die Einrichtungen der Suchthilfe formulieren Qualitätsziele hinsichtlich Prävention, Diagnostik und Kooperation im Kontext FASD.

Das Selbstverständnis soll in der Verbandsarbeit der Suchthilfeträger, in den Netzwerken vor Ort und in den Landesgremien bekannt gemacht werden und in die Strategieentwicklung für Baden-Württemberg einfließen.
Nach 2 Jahren soll eine erneute Bestandsaufnahme der aktuellen Situation von der LSS durchgeführt werden.