Stellungnahme der Suchthilfe
23 Apr

Sehr geehrte Frau Schnell,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur o.g. Drucksache zu der wir wie folgt Stellung nehmen.

Die Landesstelle für Suchtfragen begrüßt es sehr, dass die Politik die alkoholbedingten Krankenhauszahlen von Jugendlichen zum politischen Thema macht. Viel zu lange wird diesem Thema einseitig mit verhaltensbezogenen Programmen begegnet. Die politisch Verantwortlichen müssen verstärkt die Möglichkeiten der Verhältnisprävention nutzen. Dies sind im Besonderen Maßnahmen der Preispolitik und der Verfügbarkeit und selbstredend die konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes.

Die Landesstelle für Suchtfragen vertritt mit den rund 100 Suchtberatungsstellen im Land die flächendeckende Versorgung der Suchthilfe und den Bereich der Suchtprävention. Die Maßnahmen zur Suchtprävention werden landesweit mit dem System dot.sys dokumentiert. Allerdings lässt die dot.sys Dokumentation keine Landkreis bezogenen Aussagen zu, so dass daraus keine Kenntnisse gewonnen werden können für Alkoholbezogene Maßnahmen bezogen auf Jugendliche in einzelnen Landkreisen.

Die letzte dot.sys Auswertung aus dem Jahre 2016 besagt, dass von allen Zielgruppen der Suchtprävention die Gruppe der Jugendlichen am größten ist. Von den insgesamt 78.237 erreichten Endadressaten sind ca. 50.000 Kinder und Jugendliche. Dabei steht das Thema „Alkoholprävention“ mit 83 % aller Maßnahmen bei den Endadressaten an erster Stelle.

Landkreis bezogene Programme lassen sich aus dem von der Landesstelle für Suchtfragen koordinierten Landesförderprogramm STARTHILFE dokumentieren. Das Programm fördert die Entwicklung von interdisziplinären und bereichsübergreifenden Kommunalen Gesamtkonzepten im Bereich Alkoholprävention für Jugendliche und junge Erwachsene im öffentlichen Raum. Im Jahr 2015/16 haben sich 18 Kommunen bzw. Landkreise beteiligt (Liste siehe Anlage) und im laufenden Programm 2018/19 sind 6 Standorte dabei
(Liste siehe Anlage). Die Entwicklung der kommunalen Netzwerke und Konzeptionen werden begleitet bzw. münden in eine konkrete, vom Land geförderte Präventionsmaßnahme. In der Regel arbeiten dann in den Maßnahmen die Bereiche Mobile Jugendarbeit und die Suchtprävention Hand in Hand.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auch das HaLT Programm erwähnen. Die Umsetzung des Programms wird in der Regel von den Suchtberatungsstellen vor Ort vorgenommen. Die Verteilung der Standorte findet man unter folgendem Link: www.halt.de/halt-standorte/

Von der geplanten bundesweiten Finanzierung von HaLT über die GKV (BZgA im Auftrag) auf der Grundlage des PrävG, die noch 2019 in die Umsetzung gehen soll, erhofft sich die Landesstelle einen deutlichen Schub dieses Ansatzes.

Abschließend lässt sich sagen, dass das Spektrum der Alkoholprävention für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Baden-Württemberg weit unter seinen Möglichkeiten bleibt. So bietet die schulische Suchtprävention kein einheitliches, qualitätsgeprüftes Präventionsprogramm hinsichtlich Alkoholprävention.

Zwar haben sich einige Landkreise mit dem Konzept „Neue Festkultur“ auf einen guten Weg gemacht, aber eine flächendeckende Umsetzung fehlt noch. Gerade Kommunen haben die Möglichkeit, konkrete Strukturen und Netzwerke zu bilden, die eine alkoholpräventive Atmosphäre schaffen.
Nicht zuletzt möchten wir verweisen auf die Möglichkeiten der Verhältnisprävention. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbots wurde in Baden-Württemberg ohne Not abgeschafft. Solche Maßnahmen sind nachweislich nicht nur das richtige gesundheitspolitische Signal, sondern auch wirksam hinsichtlich der Eindämmung von alkoholgetriebenen Hotspots. Die Landesstelle wertet diesen Schritt als politisches Versagen hinsichtlich einer glaubwürdigen Alkoholkontrollpolitik.

Christa Niemeier
Referentin für Suchtfragen und -prävention