Stellungnahme der Suchthilfe
09 Nov

Landesstelle fordert Erhöhung der Landesförderung für die Suchtberatung

Stuttgart, 09. November 2022

Jedes Jahr werden über 50.000 Menschen in rund 100 Suchtberatungsstellen in Baden-Württemberg beraten und begleitet. Menschen mit Alkohol- oder Drogenproblemen, Eltern, die sich um ihre kiffenden Kinder sorgen, Menschen, die ihren Führerschein durch Alkohol am Steuer verloren haben oder deren Arbeitsplatz deshalb auf der Kippe steht – sie alle finden Unterstützung bei der Suchthilfe. Mehr als sechzig Prozent der Klienten erreichen dadurch eine Verbesserung oder Stabilisierung ihrer Lebenssituation. Diese Hilfen sieht die Landesstelle in Gefahr. Denn die Einrichtungen hängen am Tropf der Haushalte von Kommunen, Landkreisen und dem Land.

Die Suchtberatungsstellen werden von der öffentlichen Hand getragen. Die Hauptlast liegt bei den Kommunen und Landkreisen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Aber auch die Landesförderung ist existentiell wichtig. Jede Suchtberatungsstelle muss jedes Jahr aufs Neue bangen, ob der Haushalt ihrer Kommunen oder ihres Landkreises eine ausreichende Finanzierung im Etat vorsieht. Die Kommunen wissen um die Wichtigkeit der Einrichtungen und welche Kosten sie letztlich in den Pflichtleistungen dadurch einsparen. Sie geben fast immer ihr Bestes, um eine bedarfsgerechte Suchtberatung zu gewährleisten. „Die kommunalen Förderungen reichen aber nur, wenn das Land mit im Boot ist,“ sagt Elke Wallenwein, Vorsitzende der Landesstelle für Suchtfragen. „Die enormen Kostensteigerungen der letzten 20 Jahre werden jedoch bei der Landesförderung bisher nicht berücksichtigt. Der Eigenanteil unserer Beratungsstellen geht stellenweise bis auf 30 Prozent hoch. Das ist nicht mehr tragbar,“ schildert Wallenwein weiter. Die krisenbedingten aktuellen Preissteigerungen und die regulären Lohnentwicklungen bringen nun das Fass zum Überlaufen. Die Träger werden Personal reduzieren und Suchtberatungsstellen mancherorts ganz schließen müssen. Das führt unweigerlich zu erheblichen Einschränkungen bei der Versorgung der Betroffenen.

Die Landesstelle appelliert an das Land, in diese prekäre Situation der Suchtberatungsstellen einzugreifen. Die gleichbleibende Landesförderung der letzten 20 Jahre entspricht nachvollziehbar einer realen Kürzung. Eine Erhöhung der Landesförderung muss im Etat 2023/24 berücksichtigt werden.

Suchtberatung ist kein Luxus. Wer diese Dienste in Anspruch nimmt, hat meistens schon eine längere Leidenszeit hinter sich und kämpft mit gesundheitlichen, psychischen und sozialen Problemen. „Wir können nicht oft genug betonen, dass sich die Suchtberatung für die öffentlichen Haushalte rechnet. Fällt sie aus, fallen garantiert enorme Kosten in den Pflichtleistungen an – das zeigen aktuelle belastbare Studien. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen wir Menschen mit multiplen Problemen in den bewährten Hilfesystemen stützen, damit die Arbeitsfähigkeit so lange wie möglich erhalten bleibt,“ führt Elke Wallenwein aus.

Die Landesstelle für Suchtfragen setzt auf die aktuellen Haushaltsberatungen im Land und hofft auf offene Ohren bei den Parlamentarier:innen. Baden-Württemberg tut viel, um stärker aus der Krise hervorzugehen. Die Suchtberatung darf man dabei nicht hängen lassen. 

Für die Redaktion:

Suchthilfestatistik 2021: https://lss-bw.de/publikationen/#statistik

Der Kurzbericht zur Studie Wertschöpfung: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/09/kurzbericht_wertschoepfung_ambulante_suchtberatung.pdf