Positionspapier zur Einführung von Drogenkonsumräumen in Baden-Württemberg
Die Landesstelle für Suchtfragenin Baden-Württemberg befürwortet die Einrichtung von Drogenkon-sumräumen. Die Wirkung von Konsumräumen ist evaluiert. Die Erfahrungen und wissenschaftlichen Begleitstudien seit der Einführung von Konsumräumen in verschiedenen Bundesländern sowie Österreich, der Schweiz und anderen EU-Ländern belegen die positive Wirkung sowohl auf die gesundheit-liche Situation, den Veränderungswillen von Suchtmittelabhängigen wie auch die Entlastung des öffentlichen
CDU-Landtagsfraktion: Ja zu Karlsruher Drogenkonsumraum
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in ihrer Sitzung am 12.06.2018 mehrheitlich dazu entschlossen, kein Veto gegen einefür die Einrichtung des Karlsruher Drogenkonsumraums notwendige Rechtsver-ordnung der Landesregierung zu erheben. Wir sehen auch den klaren einstimmigen Beschluss des Karlsruher Gemeinderats.
Internationaler Taggegen den Drogenmissbrauch: Pressekonferenz der Landesstelle
Die Landesregierung will mit einer neuen Rechtsverordnung (nach §10a BtMG), den Betrieb von Dro-genkonsumräumen in Baden-Württemberg ermöglichen. Das verbessert die gesundheitliche Situati-on von Heroinkonsumenten*innen erheblich im Hinblick auf die gesundheitliche Betreuung und den Zugang zum System der Suchthilfe. Für Städte und Kommunen führt es zu einer Entlastung des öf-fentlichen Raumes. In Mannheim konsumieren schätzungsweise 1700 Personen teilweise oder durchgängig Heroin. Bei insgesamt 1150 Personen wird von einem intravenösen Gebrauchausgegan-gen.In der Pressekonferenz am 26.06.2018, die die Landesstelle in Kooperation mit dem Drogenver-ein Mannheim e.V. durchführte, beziehen diese Stellung