Donnerstag, 07.07.2022
Die absolute Schädlichkeit von Alkohokonsum in der Schwangerschaft ist weitgehend bekannt. Die irreversiblen Behinderungen, die beim Ungeborenen verursacht werden können – und das kommt in mindestens 10.000 Fällen jährlich vor – können mit einer Null Toleranz Regel hinsichtlich Alkohol in der Schwangerschaft zu hundert Prozent vermieden werden. Aber welchen Platz nimmt diese Erkenntnis in der Suchtprävention und in der Suchtberatung ein?
Die Landesstelle für Suchtfragen bietet hierzu ein Seminar für Fachkräfte aus der Suchthilfe an. Es soll das Hintergrundwissen vertieft und die Bedeutung für Beratung und Prävention gemeinsam betrachtet werden. Dabei geht es nicht nur darum, junge Frauen im geburtsfähigen Alter zu erreichen, sondern auch um die Verantwortungsgemeinschaft in der jeweiligen Lebenswelt der Mädchen und Frauen zu sensibilisieren und zu beteiligen. Und last but not least muss sich auch die Suchthilfe fragen, welchen Verantwortungsbereich muss sie abdecken.